Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 25.10.1988

Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.04.1989 - 3 U 18/88   

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OLG Celle, 05.04.1989 - 3 U 18/88 (https://dejure.org/1989,6841)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.04.1989 - 3 U 18/88 (https://dejure.org/1989,6841)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. April 1989 - 3 U 18/88 (https://dejure.org/1989,6841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 607 Abs. 1 BGB; § 609 Abs. 1 BGB; § 138 Abs. 1 BGB; § 850 c ZPO; § 288 Abs. 2 BGB; § 286 Abs. 1 BGB
    Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen; Sittenwidrigkeit wegen deutlicher Überschreitung der Pfändungsfreigrenzen durch die vereinbarten Raten; Leitgedanke der Mißbilligung des sogenannten wucherähnlichen Ausbeutungsgeschäfts; Beschränkung nur des staatlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen; Sittenwidrigkeit wegen deutlicher Überschreitung der Pfändungsfreigrenzen durch die vereinbarten Raten; Leitgedanke der Mißbilligung des sogenannten wucherähnlichen Ausbeutungsgeschäfts; Beschränkung nur des staatlichen ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.01.1988 - III ZR 249/86

    Sittenwidrigkeit eines Kreditvertrags

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.1989 - 3 U 18/88
    Die Vertragskombination von Festkredit und Lebensversicherung ist mit einem Ratenkreditvertrag durchaus zu vergleichen (BGH WM 1988, 364).

    Dies muß dazu führen, daß - entgegen der nicht mit einer Begründung versehenen Ansicht des BGH (WM 1988, 364-366 -) - nicht der Versicherungsnehmer insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist.

    Damit befindet sich der Senat zugleich auf der Linie des Urteils des BGH vom 14. Januar 1988 (WM 1988, 364 ff).

  • BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87

    Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.1989 - 3 U 18/88
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. April 1988 (WM 1988, 929 ff) entschieden, daß der Verzugsschaden in den marktüblichen Bruttosollzinsen bestehen soll, die sich aus einem Durchschnittszinssatz ergeben, der sich nach der Zusammensetzung des gesamten Aktivkreditgeschäftes der Darlehensgeberin (hier der Klägerin) richtet.

    Mittlerweile hat jedoch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 28. April 1988 (WM 1988, 929 ff) entschieden, daß der Verzugsschaden in den marktüblichen Bruttosollzinsen bestehen soll, die sich aus einem Durchschnittszinssatz ergeben, der sich nach der Zusammensetzung des gesamten Aktivkreditgeschäftes der Darlehensgeberin (hier der Klägerin) richtet.

  • BGH, 05.11.1987 - III ZR 98/86

    Bestimmung des auffälligen Mißverhältnisses beim Ratenkreditvertrag;

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.1989 - 3 U 18/88
    Diese haben bei der Vergleichsrechnung beim üblichen Ratenkredit grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben (BGH WM 1987, 463 f; BGH WM 1988, 181 f).

    In einer seiner letzten Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, im Regelfall könne eine relative Abweichung von 88, 60 % nicht zur Annahme der Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages führen (BGH WM 1988, 181 f).

  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 24/87

    Auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim Ratenkredit;

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.1989 - 3 U 18/88
    Der Grund, bei einem Ratenkredit die Restschuldversicherung unberücksichtigt zu lassen, liegt darin, daß sie sonst auch bei der Berechnung des marktüblichen Vergleichszinses zu berücksichtigen wäre, da sie im Interesse bei der Vertragsparteien abgeschlossen wird (BGH WM 1988, 647 m.w.N.).
  • BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81

    Keine Einzelauskunftspflicht des Lebensversicherers über Gewinnbeteiligung

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.1989 - 3 U 18/88
    Er besitzt insoweit nicht einmal einen Auskunftsanspruch gegen die Versicherung (BGH NJW 1984, 55).
  • OLG Celle, 13.01.1988 - 3 U 266/86
    Auszug aus OLG Celle, 05.04.1989 - 3 U 18/88
    Die Klägerin begehrt als Verzugszinsen die Refinanzierungskosten, die sie in Anlehnung an das Senatsurteil vom 13. Januar 1988 zu 3 U 266/86 mit 5, 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der ... beziffert.
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 251/85

    Umschuldung eines sittenwidrigen Kreditvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.1989 - 3 U 18/88
    Diese haben bei der Vergleichsrechnung beim üblichen Ratenkredit grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben (BGH WM 1987, 463 f; BGH WM 1988, 181 f).
  • LG Lübeck, 11.12.1986 - 10 O 43/86

    Begründetheit einer Klage und Widerklage in Sachen Darlehensvertrag und

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.1989 - 3 U 18/88
    Dem nicht rechtskräftig gewordenen Urteil des Landgerichts Lübeck (WM 1987, 955) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Hamm, 06.07.1988 - 11 W 143/87

    Sittenwidrigkeit eines Darlehnsvertrags; Übersteigen des pfändbaren Betrags;

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.1989 - 3 U 18/88
    § 850 c ZPO beschränkt nur den staatlichen Zwangszugriff in der Zwangsvollstreckung, bestimmt aber nicht die materielle Rechtslage (ebenso OLG Hamm WM 1988, 191; WM 1988, 1226; Eckert, Ratenkreditverträge und die Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO , WM 1987, 945 ff; Graßner, Sittenwdrigkeit eines Ratenkreditvertrages durch Verstoß gegen die ZPO ?, NJW 1988, 1131 f).
  • OLG Celle, 13.04.1988 - 3 U 220/87
    Auszug aus OLG Celle, 05.04.1989 - 3 U 18/88
    Eines weitergehenden Schutzes durch § 138 BGB bedarf es nicht, soweit nicht andere Umstände, um die es hier aber nicht geht, hinzutreten (vgl. Senatsurteil vom 13. April 1988 zu 3 U 220/87).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.10.1988 - 3 U 18/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8255
OLG Karlsruhe, 25.10.1988 - 3 U 18/88 (https://dejure.org/1988,8255)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.1988 - 3 U 18/88 (https://dejure.org/1988,8255)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 3 U 18/88 (https://dejure.org/1988,8255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses; Auszahlung des Pflichtteils an den Erben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 109
  • NJW-RR 1989, 196 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.1988 - 3 U 18/88
    Übergangsregelungen sind verfassungsrechtlich nur in besonderen Lagen geboten (BVerfGE 47, 85/93; 53, 224/253).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.1988 - 3 U 18/88
    Der Senat teilt auch nicht die Ansicht, § 2335 BGB verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot, weil er einen dem § 2333 Nr. 5 BGB entsprechenden Pflichtteilsentziehungsgrund nicht enthalte (so Bowitz, JZ 1988, 304/307).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.1988 - 3 U 18/88
    Übergangsregelungen sind verfassungsrechtlich nur in besonderen Lagen geboten (BVerfGE 47, 85/93; 53, 224/253).
  • RG, 07.07.1919 - IV 155/19

    Klagerweiterung. Statuarische Portion.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.1988 - 3 U 18/88
    Dies entspricht auch der h. M. in Rechtsprechung und Literatur (vgl. RGZ 96, 201; Soergel/Dieckmann, BGB, § 2335 Rdnr. 3; Staudinger/Ferid/Cieslar, BGB, Rdnr. 20 vor §§ 2323-2337 und § 2335 Rdnr. 5 f.; Battes, FamRZ 1977, 433/440), der sich der Senat anschließt.
  • BGH, 18.01.1989 - IVa ZR 296/87

    Wirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung; Einschränkung der Testierfreiheit durch

    Das hat das Reichsgericht bereits in RGZ 96, 201, 202 entschieden und entspricht allgemeiner Auffassung (Habicht, Die Einwirkung des BGB auf zuvor entstandene Rechtsverhältnisse, 3. Aufl. S. 733; Affolter, Das intertemporale Recht 1. Band 2. Teil S. 273 Fn. 1; Staudinger/Winkler, 12. Aufl. Art. 213 EGBGB Rdn. 27; Soergel/Hartmann, 11. Aufl. Art. 213 EGBGB Rdn. 4; Battes FamRZ 1977, 433, 440; Soergel/Dieckmann, BGB 11. Aufl. § 2335 Rdn. 3; Staudinger/Ferid/Cieslar, BGB 12. Aufl. § 2335 Rdn. 6; vor § 2333 Rdn. 20; Palandt/Edenhofer, BGB 48. Aufl. § 2335 Anm. 1; OLG Karlsruhe NJW 1989, 109 [OLG Karlsruhe 25.10.1988 - 3 U 18/88]).
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